|
Hyaluronsäure
ist ein natürlicher Bestandteil der Synovialflüssigkeit (Gelenkschmiere).
Diese wird von der Gelenkschleimhaut gebildet und ernährt
den Gelenkknorpel. Normalerweise besteht ein Gleichgewicht
zwischen Auf- und Abbauvorgängen der Synovialflüssigkeit.
Bei der Arthrose (Gelenkverschleiß) ist dieses Gleichgewicht
gestört. Durch die Einspritzung von biotechnologisch gewonnener
Hyaluronsäure kann das Verhältnis von Auf- und Abbau verbessert
werden, die körpereigenen Produktion von Hyaluronsäure wird
gleichzeitig angeregt. Für den an Arthrose leidenden Patienten
bedeutet dies in vielen Fällen eine Reduzierung seiner Gelenkschmerzen
und Verbesserung seiner Gelenkbeweglichkeit. Behandelbar sind
prinzipiell alle einer Injektion zugänglichen Gelenke. Am häufigsten
werden jedoch Kniegelenksarthrosen behandelt. Hier werden
in der Regel fünf Injektionen in das Gelenk gegeben, meist
im wöchentlichen Abstand. Für kleinere Gelenke wie z.B. das
Daumensattelgelenk wird die Gabe von 2 bis 3 Injektionen einer
kleineren Dosis empfohlen. Die Behandlungskosten werden von
den Privatversicherungen übernommen, ansonsten handelt es
sich um eine so genannte individuelle Gesundheitsleistung
(IGeL), die von den Gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht
bezahlt wird.
Risiken
und Nebenwirkungen: Unverträglichkeiten des Wirkstoffs Hyaluronsäure
sind auf Grund der hohen Ähnlichkeit zur körpereigenen Substanz
sehr selten. Wie bei jeder intraartikulären Behandlung ist
das Auftreten von Gelenkinfektionen prinzipiell möglich, bei
steriler Applikation jedoch ebenfalls sehr selten. Entscheidend
für den Ausgang einer solchen Komplikation ist die sofortige
Konsultation des Arztes bei Auftreten von Entzündungszeichen
wie Gelenkrötung, -schwellung oder starken Schmerzen sowie
Fieber.
Seite drucken
|
|
Abb.
mit freundlicher Genehmigung der
Fa.
Merckle
|