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Die
extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) ist
eine Fortentwicklung der Lithotrypsie, d.h. der Zertrümmerung
von (Nieren)steinen. Die therapeutische Anwendung von Stoßwellen
in der Orthopädie erfordert wesentlich geringere Impulsenergien
und muss deshalb nicht in Allgemeinnarkose durchgeführt werden.
Stoßwellen sind kurze, druckstarke Schallimpulse, die elektrohydraulisch,
piezo-elektrisch oder elektromagnetisch erzeugt werden. Sie
werden auch in der Orthopädie zum Abbau von Kalkdepots z.B.
an der Schulter oder am Hüftknochen eingesetzt. Darüber hinaus
haben sich aber auch heilende Effekte bei chronischen Sehnenerkrankungen
gezeigt. Hierzu ist der Wirkmechanismus allerdings noch nicht
sicher nachgewiesen.
Indikationen für die EWST (nach den Richtlinien der deutschen
u. intern. Gesellschaft für Stoßwellentherapie DIGEST):
Kalkschulter, chron. Tennisarm
(Epikondylitis radialis), Fersensporn
sowie hypertrophe Pseudarthrosen (Falschgelenke). Bei diesen
Erkrankungen wurden Behandlungserfolge bei ca. 60 % der Fälle
gesehen. Weitere mögliche Anwendungsgebiete sind u. a. Patellaspit-zensyndrom,
Achillodynie (chron. Achillessehnenschmerz), Schleimbeutelentzündungen
z.B. am Hüftknochen.
Behandlungsablauf:
Mit Ausnahme der Therapie von Pseudarthrosen, bei der hohe
Energien zum Einsatz kommen, erfolgt die Behandlung ambulant,
manchmal in örtlicher Betäubung. In einem Zeitraum von ca.
10 Minuten werden in der Regel 2000 Impulse in das Behandlungsgebiet
eingebracht. Der Patient verspürt eine Art "Nadeln",
welches in seiner Intensität gut spürbar aber auch gut erträglich
steuerbar ist. Die Ankopplung an den Applikator erfolgt über
Ultraschallgel. In der Regel sind 4 bis 5 Sitzungen mit 2-wöchentlichem
Abstand erforderlich. In jedem Fall erfordert die Entscheidung
zu einer ESWT eine ärztliche individuelle Untersuchung und
Beratung.
Nebenwirkungen:
In seltenen Fällen kommt es zur Ausbildung von Blutergüssen
oder Hautreizungen. Schwere Gewebsschädigungen wurden bisher
nicht beobachtet.
Die ESWT gehört zu den so genannten individuellen Gesundheitsleistungen
(IGeL), d.h. sie wird von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht
übernommen. Für die Abrechnung nach GOÄ gibt es offizielle
Analogziffern, so dass die Privatversicherungen die Behandlungskosten
in aller Regel übernehmen. In jedem Fall erhält der Patient
vor der Behandlung eine Kostenaufstellung, welche zunächst
der Versicherung vorgelegt werden sollte.
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